Die berufliche Rehabilitation

Wenn Sie eine Krebserkrankung überstanden haben, können Sie oft nicht gleich wieder voll arbeiten. Es wird nun geprüft, welche Arbeitsbelastungen in der Folgezeit möglich sind und wie ein Arbeitsplatz eventuell umgestaltet werden muss.

Wer unterstützt meine berufliche Rehabilitation?

Die deutsche Rentenversicherung finanziert die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Das Ziel ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt und Ihnen sich neue Berufschancen eröffnen.

Was genau sind “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”?

Das sind ganz- oder teilweise Kostenübernahmen durch die Rentenversicherung, die zuzahlungsfrei sind.

  1. Berufsförderung wie Fort- und Weiterbildungen
  2. Das Jobcenter hilft bei der Suche nach einem neuen und angepassten Job sowie erstattet notwendige Reisen und zahlt ein Übergangsgeld
  3. berufliche Fortbildung wie Programme zur Wiedereingliederung in den Job und Gründungszuschüsse für Selbständige
  4. Arbeitsplatzanpassung durch Arbeitsassistenzen und Arbeitsplatzhilfsmittel
  5. private und persönliche Hilfen wie Wohnungsumbau und Fahrhilfen sowie Kinderbetreuung und Haushaltshilfe

Welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Neben verschiedenen Voraussetzungen ist die wichtigste Bedingung für eine berufliche Reha-Maßnahme, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben können.

Das Hamburger Modell

Wenn Sie nach Ihrer Krebserkrankung nicht sofort in Vollzeit arbeiten können, dann gibt es in Absprache mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung. Während der Wiedereingliederung ist man krankgeschrieben und erhält Übergangs- bzw. Krankengeld. Das ganze kann bis zu einem Jahr dauern.

Hier ist ein Beispiel für eine Wiedereingliederung. Der Patient arbeitet im Mai und Juni nur 2h täglich und steigert sich bis Ende Oktober zu Vollzeit. Ab dann übernimmt der Arbeitgeber wieder die kompletten Kosten.

Wo kann ich die Leistungen beantragen?

Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung. Aber alle Anträge können Sie auch bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die leiten das dann weiter.

Wer hilft mir bei berufs- und arbeitsrechtlichen Fragen?

Sie bekommen von Ihrer Rentenversicherung einen persönlichen Reha-Berater zur Seite gestellt. Er hilft Ihnen bei allen Entscheidungen und Anträgen. Er begleitet die Wiedereingliederung und überwacht das Verfahren. Auch koordiniert er verschiedene Leistungsträger. 

Wie lange erhält man diese Leistungen?

Da gibt es keine generelle Regel. Das hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab und wird individuell entschieden.

Mutmacher
Es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, wieder in einen normalen Berufsalltag integriert zu werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit auf alle Fälle. Denn man fühlt sich wieder gebraucht. Und das ist wichtig für das eigene Wohlbefinden und die Genesung.

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