Pflegeleistungen

Wenn Sie auf Dauer und in hohem Maße auf Hilfe angewiesen sind, gelten Sie als pflegebedürftig. Dafür gibt es in Deutschland verschiedene Pflegegrade, die angeben, wie sehr man auf die Hilfe Anderer angewiesen ist.

Wo kann ich einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt danach ein individuelles Gutachten und legt Ihren Pflegegrad fest.

Pflegestufen oder Pflegegrade, was ist richtig?

2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen von fünf Pflegegraden abgelöst. Diese sollen noch genauer helfen einzuschätzen, wie selbständig der Betroffene im Alltag ist. Waren es bisher hauptsächlich körperliche Einschränkungen, die zählten, werden nunmehr auch geistige und intellektuelle Einschränkungen berücksichtigt.

Was bedeuten die unterschiedlichen Pflegegrade?

Sie dienen dazu, die Einschränkung der Selbständigkeit zu unterscheiden und daraus verschiedene Zuschüsse abzuleiten. Dabei werden sechs Kriterien geprüft:

  • Mobilität: Wie gut können Sie sich fortbewegen, können Sie Treppen steigen oder alleine sitzen?
  • Geistige Fähigkeiten: Finden Sie sich örtlich und zeitlich zurecht? Können Sie Ihre Entscheidungen alleine treffen? Können Sie sich mit anderen Menschen unterhalten?
  • Psychische Situation: Leiden Sie an psychischen Erkrankungen wie Angsterkrankungen oder anderen Auffälligkeiten?
  • Selbstversorgung: Können Sie selbständig essen, trinken und auch waschen?
  • Krankheitsbedingte Anforderungen: Brauchen Sie Hilfe bei der Medikamentierung oder anderen therapiebedingten Maßnahmen?
  • Gestaltungsmöglichkeiten: Gehen Sie Hobbys nach, und pflegen Sie zwischenmenschliche Kontakte?

Die Pflegegrade und die Pflegeleistungen

Die 5 Pflegegrade beschreiben jeweils die Schwere der Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit und Fähigkeiten. Die Leistungen, die Sie beziehen, unterscheiden sich je nach Pflegegrad.

Zum Beispiel erhalten Sie im Pflegegrad 2 für die Pflege zu Hause 316 €. Wenn man zusätzlich stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, erhält man 689 €. Bei einer vollstationären Pflege werden 770 € gezahlt. Bei allen Pflegevarianten erhält man noch einen Zuschuss für Sachleistungen von insgesamt 689 €.

Auf welche Leistungen Sie ganz persönlich Anspruch haben, können Sie mit dem Konfigurator des Bundesgesundheitsministeriums errechnen.

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich zu Hause gepflegt werde?

  • Pflegegeld: Ein Angehöriger übernimmt die Pflege.
  • Pflegesachleistung: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege.
  • Kombinationsleistung: Sowohl ein Angehöriger als auch ein ambulanter Pflegedienst teilen sich die Pflege, die Gelder werden anteilig verrechnet.
  • Pflegehilfsmittel: Maximal 40 € pro Monat erhält man für pflegebedingte Verbrauchsmittel, aber auch notwendige Umbauten.
  • Ersatzpflege: Wird auch Verhinderungspflege genannt, wenn die eigentlich pflegende Person vertreten wird. 
  • Entlastungsbeitrag: Dient der Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
  • Pflegeberatung: Ist bei Pflegegraden von 1 bis 3 halbjährlich verpflichtend, bei 4 und 5 vierteljährlich.

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich zu Hause und auch stationär gepflegt werde?

  • Tages- und Nachtpflege: Stundenweise Betreuung in Pflegeeinrichtung, kann in vollem Umfang neben den anderen Leistungen Anspruch genommen werden.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende Pflege bis zu 8 Wochen in einer Pflegeeinrichtung.
  • Ersatzpflege: Wie im ambulanten Bereich ist sie auch stationär möglich.

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich nur stationär gepflegt werde?

Eine vollstationäre Pflege erfolgt im Pflegeheim. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung einen bestimmten Satz. Bei Pflegegrad 2 wären das beispielsweise 1.262 €. Sie müssen einen Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) bezahlen. Falls Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, sollten Sie einen “Antrag auf Pflege” beim Sozialamt stellen.

Mutmacher
Nach einer Krebserkrankung kann es sein, dass Sie im Alltag Hilfe benötigt. Die verschiedenen Pflegegrade stufen diese Hilfebedürftigkeit genau ein. Dennoch ist das komplexe System nicht einfach zu durchschauen. Lassen Sie sich daher von Experten vor Ort wie Pflegedienste oder Homecare-Unternehmen gut beraten und besprechen Sie das auch mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung.

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