Unterstützung im Alltag und Beruf
Die Diagnose Krebs ändert ein ganzes Leben. Denn die Krankheit betrifft alle und alles, nicht nur den Körper, sondern auch die Seele. Sie belastet Beziehungen und löst Ängste aus. Viele Fragen sind jetzt zu beantworten. Neben den medizinischen Aspekten muss manches im Alltag und Beruf organisiert werden. Wir wollen hier helfen und Orientierung geben. Wir möchten zeigen, dass es viel Unterstützung gibt und Sie nicht allein sind. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, finanzielle Unterstützungen zu bekommen, wichtige Anträge zu stellen und Antworten auf typische Fragen zu geben.
Zuzahlungen
Welche Zuzahlungen muss ich als Patient leisten?
Bei vielen medizinischen Mitteln und Behandlungen muss man als gesetzlich krankenversicherter Patient zuzahlen. Das betrifft nicht nur Medikamente, sondern auch andere Leistungen:
Zuzahlung:
10% der Leistungen, max. 10 EUR
Arnzei- und
Verbandsmittel
Heilmittel
(z. B. Physiotherapie)
Hilfsmittel
(z.B. Prothesen, Perücken)
medizinische
Rehabilitation
Häusliche
Krankenpflege
Fahrtkosten
Krankenhausbehandlung
(10.- €/Tag, max. 28 Tage/Jahr)
Zuzahlung:
10% der Leistungen, max. 10 EUR
Arnzei- und
Verbandsmittel
Heilmittel
(z. B. Physiotherapie)
Hilfsmittel
(z.B. Prothesen, Perücken)
Medizinische
Rehabilitation
Häusliche
Krankenpflege
Fahrtkosten
Krankenhausbehandlung
(10.- €/Tag, max. 28 Tage/Jahr)
Die Zuzahlungen sind gedeckelt. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung!
Was gilt bei schwerwiegend chronisch Kranken?
Sind Sie schwerwiegend chronisch krank, senkt das Ihre Belastungsgrenze auf nur 1% der Bruttoeinkünfte Ihres Haushalts pro Jahr.
Werden Fahrtkosten übernommen?
Die Krankenkasse kann die Fahrtkosten übernehmen, wenn sie für die Behandlung zwingend notwendig ist. Das betrifft unter anderen:
- vor- oder nachstationäre Behandlung
- ambulante Operationen
- Chemotherapie
- Strahlentherapie
Beachten Sie:
Fahrtkosten müssen stets vorher bei der Krankenkasse beantragt werden!
Welche Heilmittel übernimmt die Krankenkasse?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel, wenn Sie ärztlich verschrieben werden und sie die Krankheit heilen oder lindern. Das betrifft unter anderen:
Massagen
Krankengymnastik
Wärmetherapie
Kältetherapie
Lymphdrainage
Hilfsmittel (Gehstock, Rollstuhl, Rollator)
Jedes medizinische Hilfsmittel kann der Arzt verschreiben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn es für den unmittelbaren Erfolg der Behandlung notwendig ist, oder einer Beeinträchtigung vorbeugt, oder eine Hilfe für eine bestehende Behinderung ist.
Wer hilft mir im Alltag?
Die Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und dient dazu, eine stationäre Behandlung zu vermeiden oder zu verkürzen. Außerdem dient sie der Sicherung des medizinischen Behandlungsziels, wenn man als Patient oder als Angehöriger nicht mehr selbst den Alltag selbstständig meistern kann.
Haushaltshilfe-Check
- Krankheit
Kann ich mich nicht mehr alleine versorgen, auch nicht saubermachen und einkaufen? Besteht eventuell die Gefahr, dass ich meine Kinder nicht mehr versorgen kann? - Verwandte
Ist eine Hilfe durch Eltern oder Kinder ausgeschlossen? - Krankenkasse
Habe ich schon mit meiner Krankenkasse telefoniert und das Problem geschildert? - Arztattest
Habe ich ein Attest, wo die Schwere meiner Erkrankung und die daraus sich ergebenden Beeinträchtigungen beschrieben sind? - Antragsformular
Habe ich über meine Krankenkasse bereits ein Antragsformular bekommen und ausgefüllt? - Kosten
Habe ich den Kostenplan eines Haushaltshilfeanbieters bei meiner Krankenkasse eingereicht?
Wenn Sie alle Fragen mit ja beantworten können, sollte einer Kostenübernahme nichts mehr im Wege stehen.
Ist Ihr Partner berufstätig, dann kann Ihnen die Häusliche Krankenpflege bei der täglichen Versorgung helfen. Die Krankenhausvermeidungspflege wird für vier Wochen gewährt.
Rehabilitation
Was versteht man unter Medizinischer Rehabilitation?
Medizinische Rehabilitationsleistungen sind Anschlussheilbehandlungen (AHB), Nach- und Festigungskuren und herkömmliche Reha-Kuren. Alle Leistungen können sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden. Der Kostenträger ist Ihre Rentenversicherung.
Beachten Sie:
Bei Ablehnung des Erstantrags sollten Sie unbedingt einen Widerspruch einlegen.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
max. 14 Tage nach stationärer Behandlung
max. 4 Wochen nach ambulanter Bestrahlung
Dauer: 3 Wochen
Nach- oder Festigungskur
Bis ein Jahr nach der Behandlung
Dauer: 3 Wochen
Wenn Sie Krankengeld beziehen und eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen, können Sie für die Zeit während der Rehabilitationsmaßnahme Übergangsgeld bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.
Wie läuft die Genehmigung für eine Reha-Kur ab?
Um eine Reha-Kur zu genehmigen, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Diese Prüfung erfasst folgende Punkte:
Was versteht man unter beruflicher Rehabilitation?
Ganz einfach gesagt geht es darum, inwieweit es möglich ist, wieder in den Berufsalltag integriert zu werden. Man bezeichnet die berufliche Rehabilitation auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Berufliche Rehabilitation
Braucht es dafür besondere Hilfsmittel? Müssen Sie eventuell eine Umschulung machen? Ist der Arbeitsplatz für Sie noch geeignet? Alle diese Fragen sollen betrachtet und gelöst werden.
Schwerbehinderung
Ist eine Krebserkrankung eine Schwerbehinderung?
Mit einer Krebserkrankung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen, sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Nachteilsausgleiche
Tipps für Ihren Schwerbehindertenantrag
- Führen Sie alle Erkrankungen auf, nicht nur die Krebserkrankung.
- Beschreiben Sie ausführlich Ihre Beeinträchtigung im Alltag.
- Entbinden Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese Ihre Angaben bestätigen können.
- Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte, die Auswirkungen Ihrer Diagnose genau zu beschreiben.
- Legen Sie alle relevanten ärztlichen Atteste und Unterlagen bei.
- Vergessen Sie nicht, ein Passfoto für den Ausweis mitzuschicken.
Ein Schwerbehindertenausweis muss nicht endgültig sein. Nutzen Sie die Ermäßigungen und Vorteile während Ihrer Erkrankung. Der Ausweis stempelt Sie nicht ab, sondern erleichtert Ihnen den Alltag.
Lohnersatzleistungen
Woher bekomme ich Geld, wenn ich krank bin?
Sind Sie krankgeschrieben, leistet Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
Bitte beachten Sie aber folgende Hinweise:
Weil es manchmal kompliziert ist, helfen Ihnen bei der Beantragung sowohl die Krankenkasse als auch die Arztpraxis. Sind Sie über sechs Wochen krank, erhalten Sie automatisch einen Brief Ihrer Krankenkasse mit den Unterlagen zur Krankengeldbeantragung. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ihre Krankheit muss ihnen nicht peinlich sein.
Was versteht man unter der Nahtlosigkeitsregelung?
Falls Sie keine Bezüge von Ihrem Arbeitgeber erhalten, das Krankengeld ausgelaufen ist und Sie noch keinen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt haben bzw. dieser noch nicht entschieden wurde, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (AlG II) stellen.
Welche existenzsichernden Leistungen gibt es noch?
Lohnersatzleistungen
Das Thema Lohnersatz ist komplex. daher haben wir für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich in unserem Spezialthema nochmal zusammengestellt. Auch erklären wir, wie Sie die Leistungen bekommen.
Durch eine längere Erkrankung kann man schnell in eine finanzielle Notlage kommen. Verschiedene Möglichkeiten von staatlichen Leistungen sollen Patienten helfen, Ihre Existenz zu sichern. Nutzen Sie alle Möglichkeiten und lassen Sie sich ausgiebig von Ihrer Krankenkasse, vom Jobcenter, von Ihrer Rentenversicherung und dem Sozialamt beraten.
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Aufgrund Ihrer Krankheit kann es möglich sein, dass Sie nicht mehr vollumfänglich Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen.
Bitte beachten Sie
Pflegeleistungen
Wann bin ich pflegebedürftig?
Sind Sie auf Dauer und in hohem Maße auf Hilfe angewiesen, sind Sie pflegebedürftig. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt ein individuelles Gutachten und legt den Pflegegrad zwischen eins und fünf fest.
Wie bekomme ich Pflegeleistungen?
- Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen. Diese wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, das zu prüfen.
- In einem Vor-Ort-Termin wird nun die Pflegebegutachtung durchgeführt. Dabei ist es hilfreich, auch die pflegenden Personen dabei zu haben. Berichte des Hausarztes, der Entlassungsbericht des Krankenhauses und der aktuelle Medikationsplan sollten bereit liegen.
- Nachdem der MDK alles geprüft hat, wird ein Pflegegrad festgelegt.
Pflegebedürftig zu sein, ist keine Schande. Jeden kann es treffen. Außerdem sind viele nachtherapeutischen Pflegegrade nur vorübergehend. Oft ist nach einer Krebserkrankung und einer längeren Pause mit Genesung und Rehabilitation die Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsalltag möglich.