Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Die Hürden in Deutschland, eine EM-Rente zu beziehen, sind relativ hoch. Über 40% der gestellten Anträge werden abgelehnt. Eine Rente können Sie immer dann beziehen, wenn Sie auf Dauer nicht oder nur noch sehr wenig arbeiten können. In der Regel ist die EM-Rente eine Rente auf Zeit, d. h. Ihr Anspruch wird alle drei Jahre neu überprüft. 

Wann haben Sie Anspruch auf eine EM-Rente?

Ihr Anspruch auf eine EM-Rente richtet sich in erster Linie nach der Leistungsfähigkeit:

  • Können Sie weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten, bekommen Sie die halbe EM-Rente.
  • Können Sie nur bis 3 Stunden am Tag arbeiten, beziehen Sie die volle EM-Rente.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?

Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Tätigkeit mehr ausüben können. Als berufsunfähig hingegen bezeichnet man die Situation, wenn Sie in Ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.

Was bedeutet der Berufschutz?

Kann man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten, bekommt man mit Berufsschutz eine EM-Rente. Das gilt aber nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden oder eine extra Versicherung dafür abgeschlossen haben.

Normalerweise bezieht sich die EM-Rente auf Ihre Arbeitsfähigkeit im allgemeinen. Das heißt, Sie müssen auch andere Tätigkeiten oder Jobs ausüben, wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Erst wenn auch das nicht oder nur noch teilweise möglich ist, hat man Anspruch auf eine EM-Rente.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer EM-Rente?

Medizinische Voraussetzungen

Es gilt immer der Grundsatz: “Reha vor Rente!” Als erstes muss geprüft werden, ob Ihre gesundheitliche Situation durch Reha-Maßnahmen gebessert werden kann, um dadurch wieder arbeiten gehen zu können. Diese Begutachtung erfolgt durch die Rentenversicherung. Weiterhin wird geprüft, wie lange Sie am Tag arbeiten können.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Um eine EM-Rente zu beziehen, dürfen Sie noch nicht das allgemeine Rentenalter erreicht haben. Die Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre, bevor Sie eine EM-Rente in Anspruch nehmen können. Mindestens drei Jahre davon müssen Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Befristung

EM-Renten werden fast immer nur befristet gewährt. In der Regel wird sie alle drei Jahre überprüft. Wenn Sie nur unter drei Stunden pro Tag arbeiten können und es als unwahrscheinlich gilt, dass Sie jemals wieder mehr arbeiten können, kann es eine Entfristung geben.

Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?

Ihre EM-Rente bezieht sich wie auch die Altersrente auf Ihren persönlichen Rentenanspruch. Dieser errechnet sich aus Ihren erreichten Entgeltpunkten. Jährlich wird Ihnen dazu ein Dokument zugeschickt, wo Ihr persönlicher Anspruch ausgerechnet ist.

Als Faustregel gilt: volle EM-Rente = ca. 1/2 des Monatsnettos

Weiterhin müssen Sie ca. 0,3% Abschläge pro Monat auf Ihre spätere Altersrente in Kauf nehmen. Maximal 10,8% weniger Rente bekommt man demnach im Alter. Wer also schon mit 60 Jahren oder noch früher Rente bezieht, verliert im Durchschnitt 80 € pro Monat.

Die EM-Rente in zwei Beispielen

Ein Mann, 40, nicht verheiratet, keine Kinder, Berufseinstieg mit 25, monatlicher Bruttolohn: 3.000 € erhält als volle EM-Rente 1.067,55 €.

Eine Frau, 50, verheiratet, 2 Kinder, Berufseinstieg mit 18, monatlicher Bruttolohn: 1.300 € erhält als volle EM-Rente 491,91 €.

Wie erhalte ich eine EM-Rente?

Die Beantragung kann mehrere Jahre dauern und erfolgt über Ihren Rentenversicherungsträger. Bei einer ersten Ablehnung empfiehlt sich oft ein Widerspruch.

Kann ich zusätzliche Leistungen beziehen?

Ja, zusätzlich zur EM-Rente können Sie andere Grundsicherungsleistungen beantragen. Das ist dann der Fall, wenn die EM-Rente unter dem Existenzminimum liegt. Als solches bezeichnet man die Höhe vom aktuellen Arbeitslosengeld II (AlG II).

Das gilt aber nicht, wenn ein Zuverdienst besteht:

  • Bei einer teilweisen Erwerbsminderung (halbe EM-Rente) dürfen Sie ca. 15.000 € im Jahr dazuverdienen. 
  • Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (volle EM-Rente) dürfen Sie höchstens 6.300 € im Jahr dazuverdienen.

EM-Rente bedeutet nicht automatisch, dass Sie nie mehr arbeiten müssen oder auch können. Nutzen Sie alle staatlichen Hilfen. Die meisten Leistungen haben nur verschiedene Kostenträger, sind aber in der Summe ähnlich. Daher ist eine persönliche Beratung immer sinnvoll und notwendig.

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