Die Haushaltshilfe

Krank zu sein bedeutet oft, dass auch die alltäglichen Dinge wie Einkaufen und Saubermachen schwerfallen oder gar nicht mehr alleine möglich sind. Deswegen gibt es die Möglichkeit, sich durch die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen zu lassen.

Was macht eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe?

Sie bestimmen, was gemacht werden muss: Allgemein kann man sagen, dass Haushaltshilfe bedeutet, dass die Wohnung geputzt wird (Teppich saugen, wischen, aufräumen, Müll wegbringen), der Abwasch erledigt wird, die Fenster geputzt werden und der Einkauf inklusive dem Einräumen in den Kühlschrank erfolgt. Was genau die Aufgaben sind, können Sie ganz individuell mit der Haushaltshilfe besprechen.

Was benötige ich für den Antrag auf Haushaltshilfe?

  1. Sie benötigen den “Antrag auf Haushaltshilfe”, den Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse herunterladen oder telefonisch anfordern können (Beispiel)
  2. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt. Dort füllen Sie gemeinsam mit ihm den Antrag aus. Dann unterschreibt der Arzt seine medizinische Begründung der Notwendigkeit.

Wie geht es jetzt weiter?

  1. Sie senden den Antrag Ihrer Krankenkasse.
  2. Die Krankenkasse nennt Ihnen geeignete Anbieter, die Sie selbst anrufen können. Sie rechnen Ihre Leistung mit der Krankenkasse direkt ab. 
  3. Ihre Zuzahlung beträgt 5 bis 10 € pro Einsatz.

Wann kann ich eine Haushaltshilfe beantragen?

Eigentlich immer, wenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht mehr selbst führen können und Sie auch keinen anderen haben, der Ihnen hilft. Auch bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können Sie die Hilfe beantragen.

Wie lange kann ich diese Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

  • mit Kind bis 12 Jahre: 26 Wochen
  • ohne Kinder: 4 Wochen

Woher bekomme ich eine geeignete Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse hat Verträge mit verschiedenen Dienstleistern. Daher können Sie dort eine geeignete Firma finden. Sollte diese nicht zu den gewünschten Zeiten können, helfen auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt oder das Deutsche Rote Kreuz.

Werden auch meine Verwandten bezahlt, wenn Sie mir helfen?

Nein. Aber sie können Fahrtkosten geltend machen. Da diese Kostenübernahme aber im Ermessen der Krankenkasse steht, sollte man das mit ihr individuell klären.

Haushaltshilfe-Check

  • Krankheit
    Kann ich mich nicht mehr alleine versorgen, auch nicht saubermachen und einkaufen? Besteht eventuell die Gefahr, dass ich meine Kinder nicht mehr versorgen kann?
  • Verwandte
    Gibt es keine Eltern oder Kinder, die helfen können?
  • Krankenkasse
    Habe ich schon mit meiner Krankenkasse telefoniert und das Problem geschildert?
  • Arztattest
    Habe ich ein Attest, wo die Schwere meiner Erkrankung und die daraus sich ergebenden Beeinträchtigungen beschrieben sind?
  • Antragsformular
    Habe ich über meine Krankenkasse bereits ein Antragsformular bekommen und ausgefüllt?
  • Kosten
    Habe ich den Kostenplan eines Haushaltshilfeanbieters bei meiner Krankenkasse eingereicht?

Wenn Sie alle Fragen mit ja beantworten, sollte einer Kostenübernahme nichts mehr im Wege stehen.

Mutmacher
Wenn Sie sich selbst oder Ihre Kinder nicht mehr versorgen können, kann eine Haushilfe bei der Krankenkasse beantragt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Hilfe. Manchmal kann diese Genehmigung etwas länger dauern. Wenn Ihre Kinder betreut werden müssen, können Sie sich auch an das Jugendamt wenden. Sie helfen oft sehr schnell und unbürokratisch.

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