Schwerbehinderung
Krebstherapien sind anstrengend und kraftraubend. Medikamente, Operationen oder Bestrahlungen belasten Ihren Körper stark. Daher brauchen Sie jemanden, der Ihnen zu Hause hilft.
Laut dem Sozialgesetzbuch II haben Sie Anspruch auf diese Hilfeleistung, wenn Sie körperlich, geistig oder seelisch nicht mehr in der Lage sind, Ihr eigenes Leben zu meistern. Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, können Sie durch einen Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen bekommen.
Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf „Feststellung des Grades der Behinderung“ stellen. Dieser Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Die entsprechende Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises erfragen. Meistens bieten die Ämter auch ein Download des Formulars an.
Tipps für Ihren Antrag:
- Führen Sie alle Erkrankungen auf, nicht nur die Krebserkrankung.
- Beschreiben Sie ausführlich Ihre Beeinträchtigung im Alltag.
- Entbinden Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese Ihre Angaben bestätigen können.
- Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte, die Auswirkungen Ihrer Diagnose genau zu beschreiben.
- Legen Sie alle relevanten ärztlichen Atteste und Unterlagen bei.
- Vergessen Sie nicht, ein Passfoto für den Ausweis mitzuschicken.
Bei einer Krebserkrankung ist es üblich, dass mindestens der Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt wird.
Welche Vergünstigungen bekomme ich bei einer Schwerbehinderung?
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind verschiedene Buchstaben zu finden. Sie stehen für verschiedene Arten der Schwerbehinderung und für die Arten der Ermäßigungen.
Typisch ist Buchstabe G. Das heißt, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr stark eingeschränkt ist. Hier können Sie mit einer Einmalzahlung von 80 € im Jahr Bus und Bahn kostenfrei nutzen. Oder aber Sie müssen nur 50 % Ihrer KFZ-Steuer zahlen. Zusammen mit dem Buchstaben B dürfen Sie dann auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken.
Weitere Buchstaben beschreiben Behinderungen wie Gehörlosigkeit, Blindheit und Hilflosigkeit
Welche weiteren Nachteilsausgleiche habe ich als Schwerbehinderter im Beruf?
Besonderer Kündigungsschutz
Wenn Sie länger als sechs Monate in Ihrem Job arbeiten, dann darf Ihnen nur nach Absprache Ihres Arbeitgebers mit dem Integrationsamt gekündigt werden. Ohne dessen Zustimmung ist eine Kündigung unwirksam.
Zusätzlicher Urlaub
Sie haben Anspruch auf einen Zusatzurlaub von mindestens 5 bezahlten Urlaubstagen.
Keine Überstunden
Sie dürfen keinen Überstunden mehr machen. Die Befreiung von Mehrarbeit gilt über die Regelarbeitszeit von 8h am Tag hinaus.
Erleichterte Arbeitszeiten
Bei einer besonderen Schwere der Behinderung ist auch eine Teilzeitarbeit möglich. Fall Sie Lehrer sein sollten, werden Ihre Schulpflichtstunden reduziert.
Steuerliche Nachteilsausgleiche
Für die verschiedenen GdB gibt es verschiedene Pauschbeträge. Bei einem GdB von 50 wird Ihnen beispielsweise ein Pauschbetrag von 570 € angerechnet. Das ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne dass Sie diesen in Einzelbeträgen bei Ihrer Steuererklärung nachweisen zu müssen.
Hilfen im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben können Arbeitsassistenzen sein, die helfen, den Job wie bisher auszuführen. Beispielsweise sind das Personen, die ein bis drei Stunden am Tag zur Seite stehen und Dinge erledigen, die Sie nicht mehr alleine können. Kopieren, Akten tragen, Archiv aufräumen. Diese Personen können Arbeitskollegen sein, die dafür gesondert Leistungen beziehen können.
Es gibt viele weitere spezielle Vergünstigungen, so z. B. Beitragsnachlässe in Vereinen, Ermäßigungen in öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Konzerte etc, kostenlose Tageszeitungen, Wohnraumkündigungsschutz, Nachlässe beim Kauf von einem Auto oder Handy. Nutzen Sie auch das Anrecht auf einen besonderen Park- oder Sitzplatz.
Verändert sich mein GdB im Lauf des Lebens?
Sehr wahrscheinlich. Gerade durch die Folgen einer Krebserkrankung kann sich Ihre Behinderung nur auf wenige Jahre nach der Behandlung erstrecken. Jede gesundheitliche Änderung kann auch den GdB ändern. Falls Ihre Einschränkungen durch Ihre Behinderung dennoch immer größer werden, kann sich für Sie ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen.
Es ist oft etwas komplizierter Weg, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Aber er lohnt sich zu gehen. Ihre Krankheit stellt eine große Belastung dar. Die angebotenen Vergünstigungen können nur eine kleine Hilfe sein. Doch sie sollte man unbedingt in Anspruch nehmen. Gerade durch die finanzielle Belastung einer langen Krankheit sollten Sie jede Unterstützung nehmen, die sich Ihnen bietet.
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