Lohnersatzleistungen

Wenn Sie krank sind, werden Sie vom Arzt krankgeschrieben. Diese Krankschreibung führt zu einer Lohnfortzahlung, die Ihre Krankenkasse übernimmt. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung und Sie bekommen Krankengeld.

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, weil Sie es anstelle des Lohns erhalten. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung immer noch krank sind (also länger als sechs Wochen) und daher weiterhin nicht arbeiten können.

Wie errechnet sich mein Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70% vom krankenversicherungspflichtigen Bruttogehalt, aber maximal 90% des Nettoeinkommens. Je nachdem, was bei der Berechnung herauskommt, die niedrigste Summe wird ausgezahlt, aber natürlich brutto.

Wie lange wird mir das Krankengeld gezahlt?

Innerhalb von 3 Jahren wird Ihnen Krankengeld für maximal 78 Wochen gezahlt. Durch eine erneute oder andere Erkrankung verlängert sich diese Leistungsdauer nicht.

Welche Verlängerungen sind möglich?

Eine neue 3-Jahresfrist beginnt erst, wenn bei Ihnen eine andere Erkrankung NACH der Arbeitsunfähigkeit auftritt und Sie für mind. 6 Monate arbeitsunfähig sind. Wichtig ist aber dabei, dass Sie zuvor mind. 6 Monate gearbeitet haben.

Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?

Ganz wichtig ist die lückenlose Attestierung. Daher raten wir Ihnen dringend, sich die Krankschreibungen immer rechtzeitig zu besorgen. Wenn Sie stationär behandelt werden, ist es möglich, sich nach der Entlassung für maximal 7 Tage krankschreiben zu lassen. Das erleichtert den Übergang von einer stationären zu einer ambulanten Behandlung.

Das Krankengeld kann gestrichen werden, wenn Sie ein Anspruch auf eine rentenversicherungspflichtige Leistung haben. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit in einen Erwerbsminderung übergeht und man Anspruch auf eine EM-Rente hat. Also wenn Sie auch in Zukunft nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können. Um das zu prüfen, kann die Krankenkasse Sie auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. Das sollten Sie dann auch unbedingt machen.

Was passiert, wenn ich kein Krankengeld mehr beziehe und trotzdem keine Einnahmen habe?

Es kann passieren, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, weil Sie schon zu lange krank sind, aber auch noch keine EM-Rente oder vergleichbare Leistungen beziehen. Um nun nicht aus dem sozialen Sicherungssystem herauszufallen, ist es in diesen speziellen Fällen möglich, sich arbeitslos zu melden. Und das, obwohl Sie einen bestehenden Arbeitsvertrag haben, aber eben krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wenn Sie im Jobcenter gemeldet sind, können Sie dann weitere existenzsichernde Leistungen beantragen. Fragen Sie unbedingt im Jobcenter nach, welche Möglichkeiten es gibt.

Die drei Säulen der Grundsicherungsarten

Die Sozialhilfe wird bei zeitweiser Erwerbsminderung als befristete Rente vom Sozialamt gewährt.

Die Grundsicherung für Arbeitslose gilt für Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zum Rentenalter. Sie umfasst einen Gehaltsausgleich für Geringverdiener oder bei teilweiser Erwerbsminderung und die Existenzsicherung bei anhaltender Arbeitslosigkeit (ehemals Hartz IV). Zuständig ist hier das Jobcenter (ehemals Arbeitsamt).

Die Grundsicherung im Alter gilt ab dem Rentenalter oder bei einer andauernder Erwerbsminderung (unbefristete Rente). Auch hier ist das Sozialamt zuständig.

Wieviel Geld bekomme ich bei der Grundsicherung?

Die Regelleistung ist bei allen drei Grundsicherungsarten gleich. Sie beträgt: 424 € pro Monat (Stand: 2019). Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Heizungskosten, die natürlich variieren. Insgesamt kommen Sie so auf ca. 750-800 € pro Monat. 

Aber bitte beachten Sie, dass das Einkommen Ihres Lebens- bzw. Ehepartners mit angerechnet wird. Auch bereits vorher erarbeitetes oder erworbenes Vermögen und Immobilien werden einberechnet. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzen, bekommen Sie darüber hinaus noch 70,72 € pro Monat. Sollten Sie besondere Mehrkosten haben, kann man zusätzliche Einmalleistungen beantragen. Das ist aber sehr individuell. Fragen Sie gezielt bei Ihrem Jobcenter nach.

Mutmacher
Eine schwere Erkrankung wie Krebs kann auch finanziell große Probleme bereiten. Spätestens nach den 78 Tagen innerhalb von drei Jahren bekommen Sie ca. nur noch ein Drittel Ihres ehemaligen Einkommens. Das reicht oft hinten und vorne nicht. Daher raten wir Ihnen, Ihrer Krankenkasse, Ihrer Rentenversicherung oder auch dem Jobcenter Ihre Gesamtsituation zu schildern, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Denn Mehrbedarfe können akzeptiert, Einmalleistungen erbracht oder auch Wohngeld beantragt werden.

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