Was darf ich mit Pflegegeld machen? Antworten für Angehörige und Pflegebedürftige

Wer zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden betreut wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Doch viele fragen sich: Wofür darf ich das Geld eigentlich verwenden? Muss ich etwas nachweisen? Und wie hoch ist das Pflegegeld überhaupt?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Pflegegeld für Angehörige, erklären die zulässige Verwendung und beantworten häufige Fragen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Es wird direkt an pflegebedürftige Menschen gezahlt, wenn diese im häuslichen Umfeld nicht durch einen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer:innen gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.

Höhe des Pflegegeldes (Stand: 2025)

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2332 €
Pflegegrad 3573 €
Pflegegrad 4765 €
Pflegegrad 5947 €

Wichtig: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber Anspruch auf andere Unterstützungsleistungen.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Wer erhält das Pflegegeld?

Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann selbst entscheiden, was damit geschieht – etwa ob sie es an Angehörige weitergibt, es für Hilfsmittel nutzt oder eine Haushaltshilfe bezahlt.

Was darf ich mit dem Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld ist zweckgebunden, aber nicht nachweispflichtig. Das bedeutet:

Erlaubt ist alles, was der häuslichen Pflege dient, zum Beispiel:

  • Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige
  • Fahrtkosten zur Apotheke, zum Arzt oder zur Therapie
  • Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Duschstuhl, Inkontinenzprodukte)
  • Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe
  • Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Zuzahlungen für Therapien oder Pflegekurse

Nicht erlaubt ist die freie Verwendung für völlig pflegefremde Zwecke – z. B. Urlaub ohne Zusammenhang zur Pflege oder rein private Ausgaben der Angehörigen, wenn sie nichts mit der Pflegesituation zu tun haben.

Muss ich die Verwendung des Pflegegeldes belegen?

Nein. Es gibt keine Pflicht zur Abrechnung oder Belegführung. Die Pflegekasse verlangt aber bei Pflegegrad 2–5 regelmäßige Beratungseinsätze durch anerkannte Pflegedienste (alle 6 Monate bei PG 2+3, alle 3 Monate bei PG 4+5), um die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Darf ich Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja – das ist über das sogenannte Kombinationsmodell möglich. Dabei werden professionelle Pflegesachleistungen (z. B. vom ambulanten Pflegedienst) mit reduziertem Pflegegeld kombiniert. Die Höhe richtet sich danach, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen wird.

Pflegegeld für Angehörige: Was ist wichtig?

Wenn Sie ein Familienmitglied pflegen, kann das Pflegegeld eine Anerkennung und Entlastung darstellen. Wichtig zu wissen:

  • Es ist nicht steuerfrei, aber in vielen Fällen nicht steuerpflichtig (bei rein privater Pflegebeziehung)
  • Es gibt keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, es sei denn, es wird ein offizielles Beschäftigungsverhältnis mit Pflegevertrag geschlossen
  • Für pflegende Angehörige bestehen Unfall- und Rentenversicherungsansprüche über die Pflegekasse – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Fazit: Pflegegeld gibt Handlungsspielraum – mit Verantwortung

Das Pflegegeld ist ein wertvoller Beitrag, um die häusliche Pflege zu ermöglichen. Es schenkt Betroffenen und Angehörigen Flexibilität, Selbstbestimmung und Anerkennung – erfordert aber auch einen bewussten Umgang. Wer sich gut informiert, kann die Mittel gezielt einsetzen, um den Alltag zu erleichtern und Überlastung vorzubeugen.

Weiterführende Informationen und Quellen

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